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Schwarzer Freitag für Shopbetreiber

Am 23. November steht wieder der “Schwarze Freitag” an. Bekannt ist dieser Tag allerdings nicht unter dem Namen schwarzer Freitag, sondern viel mehr unter dem Begriff “Black Friday”. Ein Tag, der von Schnäppchenjägern weltweit sehnsüchtig erwartet wird. Auch viele Shopbetreiber und Onlinehändler werden diesen Tag nutzen, um Sonderangebote und Aktionen anzubieten.

Bereits jetzt im Vorfeld wird kräftig geworben. Dabei ist das Thema “Black Friday” nicht ohne. Warum fragen Sie sich? Ganz einfach, bei “Black Friday” handelt es sich um eine Marke. Das Wort bzw. der Begriff wurde zumindest in Deutschland markenrechtlich geschützt. Genau genommen drohen Shopbetreibern und Onlinehändlern somit im Extremfall Abmahnungen.

Black Friday ist eine Marke

Die Black Friday GmbH hat den Begriff “Black Friday” bereits im Dezember 2013 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Der Schutz gilt für Einzelhandels– oder Großhandelsdienstleistungen, Werbung, Werbeanzeigen und Marketing. Dies wiederum bedeutet: mit dem Betriff darf nicht geworben werden.

Die Eintragung der Marke war bereits seit langem umstritten, es hagelte Löschanträge. Erst im Februar 2018 reagierte das DPMA. Die Eintragung wurde gelöscht. Dagegen hat der Markeninhaber nun beim Bundespatentgericht Beschwerde eingelegt. Bislang ist das letzte Wort in dieser Sache also noch nicht gefallen.

Marke “Black Friday” immer noch geschützt

Bis es zu einer endgültigen Entscheidung gekommen ist, sollten Shopbetreiber und Onlinehändler lieber vorsichtig sein. Auch wenn erste Experten bereits eine “leichte” Entwarnung gegeben haben, sollte man Vorsicht walten lassen. Laut einem Artikel auf exali.de darf der Begriff jedoch “rein beschreibend” verwendet werden. Gemeint ist damit, dass man auf das Ereignis hinweisen dürfe.

Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte jedoch lieber selbst kreativ werden. Media Markt, Saturn, Amazon und co. machen es vor. Dort wird mit Red Friday, Black Week oder Cyber Week geworben. Am Ende stellt sich natürlich die Frage, in wie weit sich ein “eigener” Begriff am Ende lohnt. Gerade kleinere Händler dürften Probleme haben, einen solchen Begriff zu etablieren bzw. mit diesem die große Masse anzusprechen.

Black Friday – abwarten und Tee trinken

Am Ende läuft vieles über den Preis, Angebote und Aktionen. Von daher dürfte es sich auch so auszahlen spezielle Angebote in der heißen Phase anzubieten. Alternativ kann man natürlich auch mit einem Fachanwalt Rücksprache halten und sich bezüglich der Verwendungsmöglichkeiten des umstrittenen Begriffes absichern.

Auch wenn es fast 5 Jahre gedauert hat, so scheint aktuell ja zumindest etwas Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Von daher kann es sich durchaus lohnen, abzuwarten. Nächstes Jahr sieht es dann vielleicht schon alles ganz anders aus.

Wer mehr über die Hintergründe erfahren möchte, dem lege ich den Artikel bei exali.de ans Herz. Dort wird sehr ausführlich über das Thema berichtet.

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