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Daniel Jastrow Admin Team

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente

Wenn langsam das Büro zu platzen droht und sich die Kisten mit alten Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Bestellungen türmen – dann ist es an der Zeit aufzuräumen. Schauen Sie sich die folgenden Aufbewahrungsfristen für Dokumente an und schaffen Sie wieder Platz.

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente: 10 Jahre

  • Abrechnungsunterlagen
  • Abschlussrechnungen
  • Abschreibungsunterlagen
  • Ausgangsrechnungen / Eingangsrechnungen
  • Außendienstabrechnungen
  • Bankbelege
  • Bareinkaufs- und -verkaufsrechnungen
  • Bilanzen / Debitoren / Kreditoren
  • Bons
  • Datensicherungen
  • Fahrtenbücher
  • Gehaltsabrechnungen und -bücher
  • Geschäftsberichte
  • Gesellschaftsverträge
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Inventurunterlagen
  • Jahresabschlüsse
  • Kassenbücher u. -blätter
  • Kontoauszüge
  • Lieferscheine
  • Lohnsteuerunterlagen
  • Mutterschaftsgeldunterlagen
  • Offene-Posten-Listen
  • Privatentnahmebelege
  • Provisionsabrechnungen
  • Reisekostenabrechnungen
  • Saldenbestätigungen
  • Spendenbescheinigungen
  • Telefonkostennachweise
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Vermögensverzeichnis
  • Werbekosten, Belege
  • Werkstattabrechnungen

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsdokumente: 6 Jahre

  • An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse
  • Angebote
  • Anwesenheitslisten für Lohnbuchhaltung
  • Auftragsbestätigungen
  • Bestellungen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Betriebsprüfungsberichte
  • Betriebsunfallunterlagen
  • Bruttolohnstreifen
  • Darlehensunterlagen (nach Vertragsablauf)
  • Frachtunterlagen
  • Gewerbesteuerunterlagen
  • Kaufverträge
  • Mahnungen
  • Preisvereinbarungen
  • Rentenversicherungsnachweise
  • Schecks
  • Steuerunterlagen
  • Überstundenlisten
  • Versicherungspolicen

Die folgenden Unterlagen müssen nicht aufbewahrt werden:

  • Preislisten
  • Angebotsschreiben die ergebnislos blieben
  • Anwesenheitslisten die nicht zur Lohnbuchhaltung gehören
  • rein statistische Berichte und Unterlagen wie Finanzpläne, Umsatzerwartungsberichte etc.
  • steuerlich nicht relevante Kalkulationen und Kassenkontrollstreifen

Wie sieht es mit Ihren Archivmöglichkeiten aus? Und welche Art der Datenvernichtung nutzen Sie? Bei Unsicherheiten wenden Sie sich jedoch vorher lieber noch mal an einen Steuerberater.

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