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Daniel Jastrow Admin Team

Widerrufsbutton Pflicht für Onlineshops

Widerrufsbutton Pflicht

Am 19.06.2026 tritt eine neue Pflicht in Kraft, die alle Onlineshop-Betreiber betrifft: Ab diesem Tag müssen Onlineshops eine Widerrufsfunktion (Widerrufsbutton) zur Verfügung stellen. Onlinehändler, die dies bislang noch nicht erledigt haben, sollten jetzt unverzüglich aktiv werden.

Was ist der Widerrufsbutton?

Das Ziel der neuen EU-Richtlinie ist simpel: Verbraucher sollen einen online abgeschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.

Statt lange nach Kontaktdaten zu suchen oder Widerrufsformulare ausdrucken zu müssen, soll der Widerruf direkt auf der Website bzw. im Onlineshop möglich sein. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 356a BGB.

Widerrufsbutton – das muss erledigt werden:

  • Eine Schaltfläche / klar beschrifteter Link mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“
  • Ein Formular mit Name, Bestellnummer/Vertrags-ID und E-Mail-Adresse (keine Pflicht zur Adressangabe!)
  • Ein zusätzliches Freitextfeld für Teilwiderrufe ist empfohlen
  • Ein Absendebutton mit der Bezeichnung „Widerruf bestätigen“
  • Ein Hinweis „Es gilt unsere Datenschutzerklärung“ mit entsprechendem Link
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum, Uhrzeit und Inhalt der Widerrufserklärung – wichtig: nur den Eingang bestätigen, nicht den Widerruf selbst!
  • Kein Login erforderlich – das Formular muss auch ohne Kundenkonto zugänglich sein

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle Online-Präsenzen mit Bestell- oder Buchungsfunktion, auf denen vom Verbraucherwiderrufsrecht umfasste Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte angeboten werden – also eigene Onlineshops ebenso wie Händler auf Amazon, eBay oder Etsy.

Nicht betroffen sind: Reine B2B-Shops, Verkauf maßgeschneiderter Produkte ohne Widerrufsrecht sowie Angebote, bei denen der Vertragsschluss nicht über eine Online-Oberfläche erfolgt.

Wichtig: Widerruf ≠ Kündigung

Der Widerrufsbutton dient der rückwirkenden Aufhebung eines Vertrags innerhalb der Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage). Für laufende Abonnements oder Dauerschuldverhältnisse ist der gesonderte Kündigungsbutton zuständig – beide Funktionen müssen für den Kunden klar unterscheidbar sein.

Risiken bei Nichteinhaltung

Wer die Pflicht vernachlässigt, riskiert Abmahnungen durch Verbraucherverbände und Wettbewerber, Bußgelder sowie eine Verlängerung der Widerrufsfrist. Im schlimmsten Fall kann ein Widerruf auch noch Jahre später wirksam werden.

Der Widerrufsbutton ist Pflicht

Der Widerrufsbutton ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Shopbetreiber sollten die Umsetzung jetzt anstoßen, um ab dem 19.06.2026 rechtssicher zu sein. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick auf die ausführlichen Leitfäden oder der Kontakt zu einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei.

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