Achtung – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt. Schon mal gehört? Kein Problem. Hier erfahren Sie, worum es geht und was Sie wissen müssen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Jahr 2025 in Kraft tritt, soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es richtet sich besonders an Unternehmen und Institutionen, die ihre Angebote öffentlich zugänglich machen.
Das BFSG bringt neue Verpflichtungen mit sich, die für viele Anbieter eine Umstellung bedeuten. Im Folgenden erfahren Sie, wer von diesem Gesetz betroffen ist, wer nicht, und wo Sie weiterführende Informationen finden.
Das BFSG betrifft vor allem Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind. Es verlangt, dass eine Vielzahl an Angeboten, wie Webseiten, mobile Apps, Bankdienstleistungen, E-Books und Ticketsysteme, barrierefrei gestaltet werden müssen. Dabei stehen besonders digitale Inhalte im Fokus, um den Zugang für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – sicherzustellen.
Für Unternehmen ist dabei insbesondere die Gestaltung barrierefreier Webseiten wichtig. Diese müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie etwa eine einfache Navigation, kontrastreiche Farben und die Möglichkeit zur Bedienung ohne Maus. Eine Checkliste, wie die von Voll.Digital, hilft Unternehmen, alle wichtigen Barrierefreiheitsaspekte zu berücksichtigen (Checkliste für barrierefreie Websites).
Ausnahmen – nicht alle sind betroffen
Es gibt jedoch Ausnahmen: Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, sind vom BFSG ausgenommen. Diese Grenze soll kleinere Unternehmen entlasten. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen und Regelungen finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
Das BFSG gilt für eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen, darunter:
- Webseiten und mobile Apps: Diese müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, z. B. durch die Unterstützung von Screenreadern.
- E-Books: Auch digitale Bücher müssen barrierefrei sein, mit Optionen wie anpassbaren Schriftgrößen und Vorlesefunktionen.
- E-Ticket-Systeme und Selbstbedienungsterminals: Sie sollen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen bedienbar sein, z. B. durch einfache Benutzerführung.
- Bankdienstleistungen: Online-Banking und andere Bankangebote müssen barrierefrei gestaltet werden.
Unternehmen, die mehr über die Anforderungen des BFSG und die Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards erfahren möchten, können folgende Ressourcen nutzen:
- Voll.Digital Checkliste: Eine praktische Übersicht zur Gestaltung barrierefreier Webseiten.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf der Website der Bundesregierung: Hier finden sich alle relevanten Infos zum Gesetz und zu den Vorgaben.
- IHK München Übersicht zum BFSG: Die IHK bietet ebenfalls wertvolle Informationen und Tipps zur Umsetzung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll sicherstellen, dass mehr Menschen barrierefrei auf Produkte und Dienstleistungen zugreifen können. Besonders die digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen Pflicht.
Während kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder geringem Umsatz ausgenommen sind, sollten andere sich frühzeitig informieren und die Anforderungen umsetzen. Die Einhaltung von Richtlinien wie den WCAG ist essenziell, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Barrierefreiheit langfristig zu sichern.
